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Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich kann Sie zu diesem Thema beraten.
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/) beträgt die Gebühr für die Erstberatung 119 Euro.
Wenn wir Ihren Fall weiter bearbeiten werden, wird die obige Zahlung für die Leistungen in Höhe der Beratungsgebühr auf mein nach dem vorgenannten Gesetz ermitteltes Folgehonorar angerechnet. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist es möglich (aber nicht garantiert), dass die Versicherungsgesellschaft die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Fall, inkl. Zahlung für die Erstberatung, übernimmt.
Wenn Sie die Beratung nicht bezahlen können, wenden Sie sich wohnortnah an das Amtsgericht (Beratungshilfestelle) und beantragen Sie einen Beratungshilfeschein, den bei uns vorlegen. In diesem Fall wird die Beratung 15 Euro kosten.
Falls Ihre persönliche Anwesenheit unmöglich ist, kann die Beratung online (Skype, Zoom) durchgeführt werden. Andere Telekommunikаtionsmittel werden von uns für Beratungen nicht verwendet.
Wenn die Bedingungen für Sie akzeptabel sind, rufen Sie mich bitte an, um ein Termin zu vereinbaren. Meine Empfangszeiten nach einerTerminvereinbarung sind wie folgt: im Büro Leimen (Heidelberg) montags und donnerstags, im Büro in Baden-Baden dienstags und mittwochs von 10:00 bis 17:00 Uhr an.
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